Sie befinden sich hier: Vegan-Hund » Hintergründe » Hunde in Holland

Inhaltsverzeichnis

Hunde in Holland

Achtung bei Listenhunden!

Für sog. Kampfhunde besteht in den Niederlanden Lebensgefahr! Wer mit einem Hund in Holland Urlaub machen möchte, sollte sich vorher ausführlich informieren, ob dieser Hund in Holland geduldet wird. Selbst die Einreise in die Niederlande kann für bestimmte Hunde tödlich enden. Sieht der Hund einem Kampfhund nur ähnlich, kann dies bereits die Konfiszierung des Hundes bei der Grenze zur Folge haben.

Schuld daran ist ein Gesetz (R.A.D.), welches die Haltung und die Einfuhr von “pittbullartigen” Hunden verbietet. Auch Mischlinge oder Hunde, die irgendwie aussehen, als gehören sie zu einer gefährliche Rasse, werden sofort beschlagnahmt. Anschließend werden sie in Lager gebracht und dort nach Gerichtsbeschluss innerhalb einem halben Jahr getötet, wenn kein anerkannten FCI-Stammbaum vorgelegt wird. Das es diesen Hunden in dieser Zeit alles andere als wohl ergeht kann man sich leicht vorstellen. Selbst ein Besuchsrecht gibt es nicht. Der Hund ist weg und man kann nichts dagegen tun.

Diesen FCI-Stammbaum haben Tierheimhunde nicht und da in Deutschland das Züchten solcher Hunde verboten ist, gibt es keine pittbullartigen Hunde mit einem solchen Dokument. Selbst harmlose Hunde wie der Boxer sind gefährdet, wenn sie dieses Dokument nicht besitzen.

2006 wurden bereits 514 Hunde beschlagnahmt und 461 getötet weil sie keinen Stammbaum hatten. Diese Bestimmung gilt auch für Touristen, selbst, wenn sie nichts davon wussten. Dabei ist es völlig gleich, ob der Hund in Deutschland alle Anforderungen erfüllt. Weder der bestandene Wesenstest, eine Maulkorbbefreiung, der Sachkundenachweis, ein EU-Heimtierpass, die Anmeldebescheinigung noch ein Chip können das Leben des Hundes retten; nur ein FCI-Stammbaum und den haben Tierschutztiere nun einmal leider nicht.

RAD

RAD = regeling aggressive dieren

Pitbulls sind seit 1993 in den Niederlanden verboten. Weiterhin besagt dass betreffende Gesetz RAD, dass pitbullähnliche Hunde keine Existenzberechtigung haben, es sei denn, sie besitzen einen Stammbaum. Haben sie keinen, sind sie damit als „pitbullähnlich“ definiert und werden getötet.

Ob der Hund getötet wird entscheidet das holländische Gericht. Bis zur Urteilssprechung bleibt der Hund im „Laserasyl“, die Bezugsperson darf zu dem Hund keinen Kontakt unterhalten.

Der Staatsanwalt fordert, dass der Hund aus dem Verkehr gezogen wird und der Halter eine Buße oder Gefängnisstrafe erhält. Dem wird in aller Regel entsprechend dem Pitbullgesetz von 1993 stattgegeben.

Beispiel für gefährdete Hunderassen

Aussehen gefährdeter Hunde

Hunde, die viele dieser Merkmale zeigen sollten nicht in Holland Urlaub machen!

Allgemeine Beschreibung

Fell

Kopf

Augen

Ohren

Hals

Körper

Beine

Schwanz

Bitte vergiss nicht

Man darf auf keinen Fall mit Hunden nach Holland fahren, die einer “Kampfhunderasse” ähnlich sehen und keinen FCI-Stammbaum besitzen. Das allein ist bereits das Todesurteil.

Petition

Zurück zu Hintergründe oder Familie