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Viele Hunde werden auch heute noch dauerhaft in einen Zwinger gesperrt und (wenn überhaupt) herausgeholt, wenn mensch Lust hat, sich mit ihnen zu beschäftigen.
Jeder Hund braucht Kontakt zu seinen Artgenossen und zu seiner Familie, er braucht Platz zum laufen und Beschäftigung. Daher sollte der Aufenthalt in einem Zwinger nie alleine und auch gemeinsam mit Artgenossen nicht über längere Zeit erfolgen.
§ 6 Anforderungen an die Zwingerhaltung
1. Ein Hund darf in einem Zwinger nur gehalten werden, der den Anforderungen nach den Absätzen 2 bis 4 entspricht.
2. In einem Zwinger muss
| Widerristhöhe cm | Bodenfläche Mindestens m² |
|---|---|
| bis 50 | 6 |
| über 50 bis 65 | 8 |
| über 65 | 10 |
* für jeden weiteren in demselben Zwinger gehaltenen Hund sowie für jede Hündin mit Welpen zusätzlich die Hälfte der für einen Hund nach Nummer 1 vorgeschriebenen Bodenfläche zur Verfügung stehen,
Abweichend von Satz 1 Nr. 1 muss für einen Hund, der regelmäßig an mindestens fünf Tagen in der Woche den überwiegenden Teil des Tages außerhalb des Zwingers verbringt, die uneingeschränkt benutzbare Zwingerfläche mindestens sechs Quadratmeter betragen.
3. Die Einfriedung des Zwingers muss aus gesundheitsunschädlichem Material bestehen und so beschaffen sein, dass der Hund sie nicht überwinden und sich nicht daran verletzen kann. Der Boden muss trittsicher und so beschaffen sein, dass er keine Verletzungen oder Schmerzen verursacht und leicht sauber und trocken zu halten ist. Trennvorrichtungen müssen so beschaffen sein, dass sich die Hunde nicht gegenseitig beißen können. Mindestens eine Seite des Zwingers muss dem Hund freie Sicht nach außen ermöglichen. Befindet sich der Zwinger in einem Gebäude, muss für den Hund der freie Blick aus dem Gebäude heraus gewährleistet sein.
4. In einem Zwinger dürfen bis zu einer Höhe, die der aufgerichtete Hund mit den Vorderpfoten erreichen kann, keine stromführenden Vorrichtungen, mit denen der Hund in Berührung kommen kann, oder Vorrichtungen, die elektrische Impulse aussenden, vorhanden sein.
5. Werden mehrere Hunde auf einem Grundstück einzeln in Zwingern gehalten, so sollen die Zwinger so angeordnet sein, dass die Hunde Sichtkontakt zu anderen Hunden haben.
6. Hunde dürfen in einem Zwinger nicht angebunden gehalten werden.
Bitte nicht vergessen, das ist keine ideale Hundehaltung, das ist nur, was unsere Entscheidungsbefugten für mindestens nötig erachten.
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